Teststreifen gelten im Bereich der Krankenversicherung als Arzneimittel und gehen damit in die Berechnung der Arzneimittelausgaben und der Richtgrößen ein. Bei der Verordnung muss zwischen insulin- und nichtinsulinpflichtigen Patienten unterschieden werden.
Rein medizinisch gesehen sind Blut- und Harnzuckerteststreifen eigentlich keine Arzneimittel, sondern Hilfsmittel, da man mit ihrer Hilfe ein Testergebnis zur Überprüfung einer Körperfunktion herstellen kann.
Der Gesetzgeber hat aber vor mehr als 10 Jahren die Teststreifen zu "Definitionsarzneimitteln" ernannt. Teststreifen sind also per definitionem aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel (§ 2, Abs. 2 Arzneimittelgesetz).
Der Gesetzgeber hat aber vor mehr als 10 Jahren die Teststreifen zu "Definitionsarzneimitteln" ernannt. Teststreifen sind also per definitionem aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel (§ 2, Abs. 2 Arzneimittelgesetz).
Über diesen Punkt wurde schon oft und heftig diskutiert. Auch die Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 18. Dezember 2001 ändert daran nichts. Teststreifen sind zwar jetzt als Medizinprodukte den in-
Obwohl Teststreifen als Arzneimittel eingestuft sind, werden sie durch § 31 SGB V, Abs. 3 ausdrücklich von der Zuzahlung befreit. Die Logik ist kaum nachzuvollziehen.
Die Kosten der Teststreifen fließen in die Berechnung des Arzneimittel-
Verordnung von Teststreifen
Grundsätzlich
Eine Blutzuckerkontrolle ist medizinisch sinnvoll, wenn aufgrund der Kontrolle unmittelbar eine Dosisanpassung des Antidiabetikums durch den Patienten erfolgen kann bzw. der Patient Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen kann, die zu einer Verbesserung der Therapie führen. Dies ist bei Typ 2 Diabetikern, die einzig orale Antidiabetika einnehmen, nicht der Fall und nicht notwendig.
Typ 2 - Diabetiker ohne Insulin
Für Typ 2-Diabetiker, die lediglich mit oralen Antidiabetika und Diät behandelt werden, sind Teststreifen von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV auszuschließen. Der Kauf eines Blutzuckermessgerätes dient in diesem Fall eher dazu, die persönliche Neugier zu befriedigen, und ist kein Grund, Teststreifen zu verordnen.
Einige Diabetologen und selbstverständlich die Hersteller von Teststreifen sehen dies anders. Es wird argumentiert, dass ein sich selbst testender Diabetiker ganz gleich, ob insulinpflichtig oder nicht, mit Blutzuckerselbstkontrolle besser eingestellt ist als derjenige, der gar nichts tut oder nur gelegentlich einmal eine Urinzuckerselbstkontrolle durchführt. Daher wird manchmal auch bei oralen Typ 2 Diabetikern eine ein bis viermalige Blutzuckermessung pro Woche empfohlen. Damit erhielte der Patient etwa 50 Teststreifen pro Quartal (entspricht 30 bis 60 EUR pro Quartal).
Solche Forderungen sind Ausdruck der aktuellen Diskussion über den Sinn einer straffen Blutzuckereinstellung bei Typ II-Diabetikern generell. Die Diabetes-Gesellschaften haben sich bislang noch nicht auf eine einheitliche Position in dieser Frage einigen können.
Harnzuckertest
Solange Harnzucker ausgeschieden wird, soll man seinen Blutzucker auch messen; bei Harnzuckerfreiheit genügen 2-3 Tests pro Woche. Das Behandlungsziel heißt: Kein Zucker im Urin eine Stunde nach dem Frühstück.
Insulinpflichtige Diabetiker (Typ 1 und Typ 2)
Diabetiker unter intensivierter Insulintherapie haben durch eine regelmäßig selbst durchgeführte Kontrolle die Möglichkeit, ihre Insulindosis dem gemessenen Blutzuckerwert anzupassen. Testreifen müssen daher verordnet werden.
Wie oft die Blutzuckerbestimmung nötig ist, hängt von der Art der Therapie und der Stabilität des Stoffwechsels ab, kann aber bis zu 5 mal am Tag erfolgen.
Neu eingestellte insulinpflichtige Diabetiker
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass neu auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellte Patienten im Laufe der Zeit die Häufigkeit ihrer Selbstkontrollen reduzieren, da die Blutentnahme auf Dauer schmerzhaft ist.
Außerdem sammeln die Patienten Erfahrung mit ihren Blutzuckerwerten, so dass sich die Zahl der benötigten Teststäbchen von allein reduziert.
Stabil eingestellte insulinpflichtige Diabetiker
In der Frage der Blutzuckerselbstkontrolle bei stabil eingestellten insulinpflichtigen Diabetikern, die fixe Insulindosen zweimal täglich applizieren, wird man sich über die Häufigkeit der Selbstkontrolle streiten können. Unstrittig ist, dass im Falle von starken Blutzuckerschwankungen, Infekten, Stresssituationen und bei ungewöhnlichen Befindlichkeitsschwankungen gehäufte Blutzuckerselbstkontrollen geboten sind, auch wenn diese nicht unmittelbar im Einzelfall zur sofortigen Dosisänderung der zugeführten Insulinmengen führen.
Allein wegen der Komplikationshäufigkeit der Hypoglykämie sind auch bei stabil eingestellten insulinpflichtigen Diabetikern ggf. tägliche postprandiale Blutzuckerkontrollen mit Dokumentation im Diabetesausweis, ggf. auch mehrfach am Tag, angezeigt. Hier kommt es auf die Patientenführung einerseits und die Stabilität bzw. Instabilität der Stoffwechsellage andererseits an.
Eine ganz fixe Regel oder eine fixe Menge pro Tag oder pro Woche lässt sich bei diesem sehr variablen Geschehen wohl kaum festlegen.
Typ 2 -
Einige Diabetologen und selbstverständlich die Hersteller von Teststreifen sehen dies anders. Es wird argumentiert, dass ein sich selbst testender Diabetiker ganz gleich, ob insulinpflichtig oder nicht, mit Blutzuckerselbstkontrolle besser eingestellt ist als derjenige, der gar nichts tut oder nur gelegentlich einmal eine Urinzuckerselbstkontrolle durchführt. Daher wird manchmal auch bei oralen Typ 2 Diabetikern eine ein bis viermalige Blutzuckermessung pro Woche empfohlen. Damit erhielte der Patient etwa 50 Teststreifen pro Quartal (entspricht 30 bis 60 EUR pro Quartal).
Solche Forderungen sind Ausdruck der aktuellen Diskussion über den Sinn einer straffen Blutzuckereinstellung bei Typ II-
Harnzuckertest
Solange Harnzucker ausgeschieden wird, soll man seinen Blutzucker auch messen; bei Harnzuckerfreiheit genügen 2-
Insulinpflichtige Diabetiker (Typ 1 und Typ 2)
Diabetiker unter intensivierter Insulintherapie haben durch eine regelmäßig selbst durchgeführte Kontrolle die Möglichkeit, ihre Insulindosis dem gemessenen Blutzuckerwert anzupassen. Testreifen müssen daher verordnet werden.
Wie oft die Blutzuckerbestimmung nötig ist, hängt von der Art der Therapie und der Stabilität des Stoffwechsels ab, kann aber bis zu 5 mal am Tag erfolgen.
Neu eingestellte insulinpflichtige Diabetiker
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass neu auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellte Patienten im Laufe der Zeit die Häufigkeit ihrer Selbstkontrollen reduzieren, da die Blutentnahme auf Dauer schmerzhaft ist.
Außerdem sammeln die Patienten Erfahrung mit ihren Blutzuckerwerten, so dass sich die Zahl der benötigten Teststäbchen von allein reduziert.
Stabil eingestellte insulinpflichtige Diabetiker
In der Frage der Blutzuckerselbstkontrolle bei stabil eingestellten insulinpflichtigen Diabetikern, die fixe Insulindosen zweimal täglich applizieren, wird man sich über die Häufigkeit der Selbstkontrolle streiten können. Unstrittig ist, dass im Falle von starken Blutzuckerschwankungen, Infekten, Stresssituationen und bei ungewöhnlichen Befindlichkeitsschwankungen gehäufte Blutzuckerselbstkontrollen geboten sind, auch wenn diese nicht unmittelbar im Einzelfall zur sofortigen Dosisänderung der zugeführten Insulinmengen führen.
Allein wegen der Komplikationshäufigkeit der Hypoglykämie sind auch bei stabil eingestellten insulinpflichtigen Diabetikern ggf. tägliche postprandiale Blutzuckerkontrollen mit Dokumentation im Diabetesausweis, ggf. auch mehrfach am Tag, angezeigt. Hier kommt es auf die Patientenführung einerseits und die Stabilität bzw. Instabilität der Stoffwechsellage andererseits an.
Eine ganz fixe Regel oder eine fixe Menge pro Tag oder pro Woche lässt sich bei diesem sehr variablen Geschehen wohl kaum festlegen.